Kanzlei Schwadorf
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Kosten

Wie hoch sind die Kosten?

Das Thema Kosten wird von Anfang an gemeinsam besprochen.
Sobald es möglich ist, werde ich eine Kostenkalkulation vornehmen.
Die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte und damit Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert bzw. Streitwert eines Rechtsstreits.
In Angelegenheiten, deren Bearbeitung mit einem besonders hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist und die gesetzlichen Gebühren dem nicht gerecht werden, kann auch eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis oder in Form einer Zusatzvergütung in Betracht kommen.
In jedem Fall besprechen wird dieses gemeinsam.

Ein erstes Beratungsgespräch kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch hier können wir gerne vorher die Kosten gemeinsam kalkulieren.

Kann ich für die Anwaltskosten staatliche Unterstützung erhalten?

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwalts- und Gerichtskosten selber zu tragen, dann gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Für gerichtliche Verfahren ist dies die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Bitte füllen Sie hierzu die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aus und bringen diese mit allen geforderten Anlagen in Kopie zu dem Termin mit.
Für die außergerichtliche Interessenvertretung gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe. Bitte gehen Sie hier zu der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts und bringen den Bertatungshilfeschein mit zu dem Termin.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, bitte sprechen Sie uns an.

Kann ich die Anwaltskosten in Raten zahlen

Sollten Sie keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, aber dennoch nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten sofort aufzubringen, dann können wir individuell eine auf Sie abgestimmte Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese bei Vorliegen eines Versicherungsfalles die Kosten (oder einen Teil hiervon) des Rechtsstreits.
Ob die Rechtsschutzversicherung in Ihrem Fall die Kosten übernimmt, hängt von der Art des Vertrages ab, den Sie abgeschlossen haben und kann vor mit vorab nicht beantwortet werden.
Auf Wunsch informiere ich Ihre Rechtsschutzversicherung und stelle eine entsprechende Deckungsanfrage.

Bitte sprechen Sie uns an.