Kanzlei Schwadorf
Postanschrift und Büro Alfter
Weberstr. 164
53347 Alfter

Büro Bonn
Almers & Storsberg Rechtsanwälte
Hochstadenring 50
53119 Bonn

Tel. 0228 / 218 011
Fax: 0228 - 218 012

kontakt@kanzlei-schwadorf.de

Versorgungsausgleich

Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten verglichen und gleichmäßig auf beide Ehegatten aufgeteilt.
Sofern die Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht ehevertraglich ausgeschlossen haben oder hierauf verzichten wird dieser von Amts wegen mit Einreichung des Scheidungsantrages durchgeführt.

Hierzu müssen Sie die Fragebögen zum Versorgungsausgleich ausfüllen.

In einigen wenigen Ausnahmefällen kann beim Gericht beantragt werden, den Versorgungsausgleich wegen unbilliger Härte nicht durchzuführen.