Kanzlei Schwadorf
Postanschrift und Büro Alfter
Weberstr. 164
53347 Alfter

Büro Bonn
Almers & Storsberg Rechtsanwälte
Hochstadenring 50
53119 Bonn

Tel. 0228 / 218 011
Fax: 0228 - 218 012

kontakt@kanzlei-schwadorf.de

Sorgerecht und Umgangsrecht

Grundsätzlich steht auch nach der Trennung und Scheidung beiden Elternteilen gemeinsam das Sorgerecht zu. Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, kann ds Sorgerecht oder Teile hiervon auf einen Elternteil übertragen werden.

Die meisten Kinder verarbeiten die traumatischen Erlebnisse der Trennung der Eltern um so leichter, je besser der Kontakt zu beiden Elternteilen ist.

Damit das Kind zu dem einen Elternteil den Kontakt nicht verliert und der nicht betreuende Elternteil den Umgang auch jederzeit durchsetzen kann, sollte eine klare Regelung getroffen werden, zu welchen Zeiten sich wie lange das Kind bei dem anderen Elternteil aufhalten darf.
Sollte der betreuende Elternteil den Umgang komplett verweigern, sollten direkt entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, damit sich das Kind nicht entfremdet.
Grundsätzlich ist auch für das Umgangsrecht das Wohl des Kindes ausschlaggebend.

Bitte lesen Sie hierzu:
Die 20 Bitten der Kinder an geschiedene Eltern