Kanzlei Schwadorf
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Scheidung

Für die Einreichung eines Scheidungsantrages besteht Anwaltszwang. Sie brauchen also mindestens einen Anwalt. Ob ein zweiter Anwalt sinnvoll ist, hängt von den Gesamtumständen ab. Gerne kann ich Sie entsprechend beraten, bitte sprechen Sie mich an.

Ob die Scheidung bei Gericht beantragt werden kann hängt von mehreren Faktoren ab, zum einen, wie lange die Ehegatten getrennt leben und zum anderen, ob nur einer oder beide die Ehescheidung möchten.

Grundsätzlich gilt, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung beantragt werden kann. Ist es eine einvernehmliche Scheidung, dann ist dies der Regelfall.
Wenn der andere Ehegatte der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres nicht zustimmt, dann muss der scheidungswillige Ehegatte beweisen, dass er bereits seit mindestens einem Jahr von dem anderen Ehegatten getrennt lebt, dass die Ehe zerrüttet ist und er die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr aufnehmen will. Dies bereitet in der Regel jedoch keine Schwierigkeiten.

In wenigen Ausnahmefällen ist auch schon eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Dies ist allerdings äußerst selten und geht nur dann, wenn besondere Gründe in der Person eines Ehegatten gegeben sind, die die Fortsetzung der Ehe für den anderen Ehegatten unzumutbar machen. Gerne berate ich Sie hier eingehend.