Kanzlei Schwadorf
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Verfahrensbeiständin

Ich bin zertifizierte Verfahrensbeiständin. Ein Verfahrensbeistand hat in Kindschaftssachen, überwiegend Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten, die Aufgabe, die Interessen der minderjährigen Kinder zu vertreten. Als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen verstehe ich mich als eine Art Anwältin des Kindes. Ich möchte dem Kind im gerichtlichen Verfahren eine Stimme verschaffen.

Aufgaben des Verfahrensbeistandes sind:

Bestellung:

Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen eines Kindes in Kindschaftssachen erforderlich ist – also in Verfahren, in denen es um die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder ähnliches geht. Erforderlich ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichen Gegensatz steht.

Die relevanten familienrechtlichen Regelungen finden sich im 3. Abschnitt des FamFG in den §§ 158, 151, 156 FamFG.